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   LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2013 - L 7 KA 87/10   

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https://dejure.org/2013,13863
LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2013 - L 7 KA 87/10 (https://dejure.org/2013,13863)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.03.2013 - L 7 KA 87/10 (https://dejure.org/2013,13863)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. März 2013 - L 7 KA 87/10 (https://dejure.org/2013,13863)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 10 Abs 2 SGG, § 40 S 2 SGG, § 89 Abs 1 S 1 SGB 5, § 89 Abs 4 SGB 5, § 115b Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 5
    Erweitertes Bundesschiedsamt - Schiedsspruch zum AOP-Vertrag 2005 - Vergütung der Sachkosten bei ambulantem Operieren im Krankenhaus - kein Verstoß gegen das Gebot einheitlicher Vergütungen von Vertragsärzten und Krankenhäusern

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 10 Abs 2 SGG, § 40 S 2 SGG, § 89 SGB 5
    Erweitertes Bundesschiedsamt - Schiedsspruch zum AOP-Vertrag 2005 - Vergütung der Sachkosten bei ambulantem Operieren im Krankenhaus - Gestaltungsspielraum - eingeschränkte gerichtliche Kosten

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 676 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 11.04.2002 - B 3 KR 25/01 R

    Höhe der Ordinations- und Konsultationsgebühren bei ambulanten Operationen im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2013 - L 7 KA 87/10
    Die Vergütung muss deshalb der Höhe nach grundsätzlich der der vergleichbaren Facharztpraxis entsprechen; Abweichungen infolge unterschiedlicher Punktbewertungen bei fester Punktzahl im Krankenhausbereich und schwankendem Punktwert im vertragsärztlichen Bereich sind nur hinzunehmen, soweit sie systembedingt unvermeidbar sind (so ausdrücklich Bundessozialgericht, Urteil vom 11. April 2002, B 3 KR 25/01 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 20, im Streit um die Höhe der Ordinationsgebühren und Konsultationsgebühren bei ambulanten Operationen im Krankenhaus).

    Die unterschiedslose Vergütung der Leistungserbringung bei Operationen im ambulanten Bereich steht sowohl nach dem Wortlaut des Gesetzes als auch nach der kategorischen Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 11. April 2002 (B 3 KR 25/01 R) zur Höhe der Ordinations- bzw. Konsultationsgebühren außer Frage.

  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 29/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - jährliche Veränderung der Gesamtvergütungen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2013 - L 7 KA 87/10
    Die inhaltliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der dem Schiedsspruch zu Grunde gelegte Sachverhalt zutrifft und ob das Schiedsamt den ihm zustehenden Gestaltungsspielraum eingehalten, d.h. die maßgeblichen Rechtsmaßstäbe und die zwingenden rechtlichen Vorgaben beachtet hat (vgl. zu alledem Bundessozialgericht, Urteil vom 16. Juli 2003, B 6 KA 29/02 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 21).
  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 21/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Schiedsamt - Honorarvertrag für das Jahr 2009 -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2013 - L 7 KA 87/10
    Die Anfechtung des Schiedsspruchs mit der beantragten Verpflichtung zur Neubescheidung berücksichtigt, dass die Festsetzung des Vertragsinhalts durch ein Schiedsamt gegenüber den Vertragspartnern ein Verwaltungsakt ist (vgl. nur Bundessozialgericht, Urteil vom 21. März 2012, B 6 KA 21/11 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 20).
  • BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 3/96

    Rechtmäßigkeit der Bestimmungen über das Praxisbudget für Basislaborleistungen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2013 - L 7 KA 87/10
    Daher hat der Beklagte - ähnlich wie eine Kassenärztliche Vereinigung bei Einführung von Anfangs- und Erprobungsregelungen im Honorarverteilungsmaßstab (vgl. dazu Bundessozialgericht, Urteil vom 29. Januar 1997, 6 RKa 3/96, zitiert nach juris, dort Rdnr. 14) - auch unter diesem Gesichtspunkt zusätzlich einen besonders weiten Gestaltungsspielraum, der mit sich bringt, dass auch bestimmte Typisierungen zunächst hingenommen werden müssen, weil sich häufig bei Erlass der maßgeblichen Vorschriften deren Auswirkungen nicht in allen Einzelheiten übersehen lassen.
  • BSG, 26.06.2002 - B 6 KA 6/01 R

    Ambulantes Operieren - Anästhesie-Zuschlag nach Nr 90 EBM-Ä -Allgemein- und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2013 - L 7 KA 87/10
    Aus der in § 115 b SGB V normierten Zielsetzung, einheitliche Regelungen für das ambulante Operieren im vertragsärztlichen und im Krankenhaus-Bereich zu schaffen, folgt, dass die Partner der dreiseitigen Verträge auch befugt sind, die Regelungen einheitlich auf den ambulanten vertragsärztlichen Bereich zu erstrecken, für den sonst die Krankenkassen und die Vertragsärzte die Regelungen allein treffen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 26. Juni 2002, B 6 KA 6/01 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 18).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2009 - L 7 B 74/08

    Vertrag über ambulante Operationen aus dem Jahr 2006 - Vergütungsregelung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2013 - L 7 KA 87/10
    Gleichwohl ist die Beschwer nicht weggefallen, denn die Klägerin hat den ambulant operierenden Krankenhäusern in ihrem Rundschreiben Nr. 113/2005 vom 20. April 2005 empfohlen, ihre Abrechnungen aus dem fraglichen Zeitraum nur unter Vorbehalt zu erstellen, so dass für den Fall eines Erfolgs der Klage realistisch mit Nachforderungen zu Lasten der Krankenkassen aus den vom 1. April 2005 bis 30. September 2006 erbrachten Leistungen zu rechnen sein wird (vgl. hierzu auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juli 2009, L 7 B 74/08 KA ER, zitiert nach juris, dort Rdnr. 27 [AOP-Vertrag 2006]).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2011 - L 7 KA 16/08

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Richtgrößenprüfung - verspätetes Vorbringen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2013 - L 7 KA 87/10
    Denn der Senat darf seiner Entscheidung keinen anderen Sachverhalt zugrunde legen als denjenigen, von dem der Beklagte unter Beachtung des Amtsermittlungsgrundsatzes ausgehen konnte (vgl. ähnlich in Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeitsprüfung: Urteil des Senats vom 30. September 2011, L 7 KA 16/08, zitiert nach juris, dort Rdnr. 24).
  • SG Berlin, 19.01.2011 - S 79 KA 977/06

    Vertragsärztliche Versorgung - Vertrag über ambulante Operationen und

    Das Verfahren befindet sich derzeit in der Berufung beim LSG Berlin-Brandenburg (L 7 KA 87/10).
  • LSG Hessen, 29.01.2015 - L 8 KR 264/13

    Schiedsspruch über die Anhebung der Vergütung für Leistungen der häuslichen

    Das bedingt gewisse Unterschiede zu den Schiedsämtern i.S.v. § 89 SGB V, welche als Behörden nach verwaltungsrechtlichen Grundsätzen tätig werden und damit jedenfalls im Grundsatz auch der Pflicht zur Amtsermittlungspflicht unterliegen (vgl. dazu bspw. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. März 2013 - L 7 KA 87/10 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.03.2015 - L 4 KR 3613/14
    Denn § 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGG, der im Rahmen des § 31 Abs. 2 SGG entsprechend gilt (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. Oktober 2010 - L 11 (10) KA 14/07 - in juris, Rn. 47 ff.; vgl. auch BSG, Urteil vom 4. März 2014 - B 1 KR 16/13 R - in juris, Rn. 14 f.), erfasst Klagen aufgrund von Verträgen nach § 115b Abs. 1 SGB V gerade nicht (so auch die Begründung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung auf Bundestags-Drucksache 17/6764, S. 26; BSG, Urteil vom 4. März 2014 - B 1 KR 16/13 R - in juris, Rn. 14; a.A. für den Fall, dass die Vergütung ambulanter Eingriffe aufgrund von Verträgen im Sinne des § 115b Abs. 1 SGBV, die von niedergelassenen Vertragsärzten erbracht werden, streitig ist, LSG Berlin-Brandenburg, Zwischenbeschluss vom 27. März 2013 - L 7 KA 87/10 - in juris, Rn. 51; aufgehoben durch BSG, a.a.O.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2016 - L 4 KR 36/14
    Das bedingt gewisse Unterschiede zu den Schiedsämtern im Sinne von § 89 SGB V, welche als Behörden nach verwaltungsrechtlichen Grundsätzen tätig werden und damit jedenfalls im Grundsatz auch der Pflicht zur Amtsermittlung unterliegen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. März 2013, L 7 KA 87/10, zitiert nach juris).
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